Reisen
Einreisebestimmungen für Hongkong
Alle Besucher Hongkongs müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen, der für mindestens sechs Monate nach der geplanten Abreise aus Hongkong gültig ist. Staatsangehörige aus über 170 Ländern und Gebieten benötigen für eine Aufenthaltsdauer zwischen 7 und 180 Tagen kein Visum für Hongkong.
Bitte besuchen Sie die Website des HKSAR Immigration Department für weitere Informationen zu Visabestimmungen und Reisen nach Hongkong.
Bürger der acht Länder unter der Zuständigkeit des HKETO Berlin (Deutschland, Österrreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) können sich bis zu 90 Tage ohne Visum in Hongkong aufhalten.
Hongkong entdecken



Aufgrund seiner einzigartigen Mischung aus Ost und West sowie alt und neu, ist Hongkong eines der beliebtesten Urlaubsziele Asiens. Mit seinen riesigen Shoppingcentern, belebten Straßenmärkten in Kowloon, unzähligen Bars und Restaurants, einem pulsierendem Nachtleben, historischen chinesischen Tempeln und glitzernden Wolkenkratzern, farbenprächtigen Festivals und diversen Museen, mit von Neonreklame erleuchteten Straßen, grünen Naturparks und vielen anderen Sehenswürdigkeiten ist Hongkong eine Stadt der Kontraste und Farben.
Mehr Tourismusinformationen über Hongkong finden Sie hier.
Import- und Exportbestimmungen Hongkongs
Hongkong ist ein zollfreier Hafen. Es gibt keinen Zolltarif für den Import von Gütern nach Hongkong. Die Regierung der HKSAR erhebt eine Verbrauchsteuer auf nur vier Arten von Waren unabhängig davon, ob sie importiert oder lokal hergestellt werden. Darunter fallen Tabak, Mineralöl, alkoholische Getränke und Methanol. Im allgemeinen ist jede Person, die Waren importiert oder exportiert, dazu verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach dem Import oder Export der Ware eine Import/Export-Erklärung beim Beauftragten für Zoll und Verbrauchssteuer einzureichen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Customs & Excise Departments.
Seit dem 1. März 2013 ist der Export von Milchpulverprodukten (einschließlich Milchpulver und Sojamilchpulver) für Säuglinge und Kleinkinder unter 36 Monaten aus Hongkong verboten. Ausnahme bildet eine Lizenz, die durch den Generaldirektor für Handel und Industrie (DGTI) ausgestellt wird.
Mehr Informationen finden Sie hier.